(Stand: August 2023)

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen
digital.evo UG (haftungsbeschränkt), Hauptsitz Berlin: Pappelallee 78/79, 10437 Berlin, HRB 197225 (Amtsgericht Berlin Charlottenburg), vertreten durch den Geschäftsführer Dave Thiede – nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –
und dem jeweiligen Auftraggeber.
2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
3. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen, insbesondere:
– IT-Consulting und Prozessanalyse,
– individuelle Softwareentwicklung nach agilen oder klassischen Methoden,
– Systemintegration, Support und Schulungen,
– Vertrieb von Standardsoftware sowie
– Vermittlung von Software- und Lizenzverträgen Dritter.
2. Art, Umfang und Ziel der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder der Leistungsbeschreibung.
3. Bei Vermittlungsleistungen kommt der Vertrag über die Nutzung von Software ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
4. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.
5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

§ 3 Vertragsschluss

1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt und der Auftragnehmer die Annahme schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
3. Eine elektronische Annahme oder Bestätigung gilt als schriftlich im Sinne dieser Regelung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.
2. Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, führen zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Leistungsfristen.
3. Erhöht sich der Aufwand aufgrund fehlender Mitwirkung, kann der Auftragnehmer den Mehraufwand nach tatsächlichem Aufwand abrechnen.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags sind.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung auf Basis von Stunden- oder Tagessätzen.
3. Reisezeiten, Spesen sowie Übernachtungskosten werden zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
6. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
7. Der Auftragnehmer kann einmal pro Kalenderjahr – erstmals ein Jahr nach Beginn des jeweiligen Vertragsverhältnisses – eine Anpassung der vereinbarten wiederkehrenden Vergütung in Textform verlangen, sofern sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland (nachfolgend „Preisindex“) gegenüber dem Stand bei Vertragsbeginn oder der letzten Anpassung erhöht hat. Eine Anpassung ist nur zulässig, soweit diese Preissteigerung die eigenen Kosten des Auftragnehmers bei der Leistungserbringung unmittelbar beeinflusst. Die Erhöhung erfolgt in Höhe der prozentualen Veränderung des Preisindex und wird dem Auftraggeber beispielsweise im Rahmen der laufenden Rechnungsstellung mitgeteilt.
8. Soweit der Auftragnehmer Leistungen oder Lizenzen Dritter vertreibt oder vermittelt, gelten hinsichtlich der Preisgestaltung und -anpassung zusätzlich die jeweiligen Regelungen der betreffenden Hersteller oder Anbieter.
9. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer – ebenso wie der jeweilige Hersteller oder Anbieter – berechtigt, die vereinbarten Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, um der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung zu tragen. Eine solche Anpassung kann frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres und höchstens einmal pro Kalenderjahr erfolgen. Über die beabsichtigte Änderung wird der Auftraggeber mindestens einen Monat im Voraus informiert. Übersteigt die Erhöhung der Entgelte 10 % des bislang geltenden Preises, ist der Auftraggeber berechtigt, den betroffenen Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen.

§ 6 Leistungszeit, Verzug und höhere Gewalt

1. Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Verzögerungen infolge höherer Gewalt, technischer Störungen, Krankheit, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
3. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über entsprechende Verzögerungen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

1. Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
2. Bei Softwaremängeln liegt ein Mangel nur vor, wenn die Software die vereinbarte Funktionalität nicht erfüllt und dieser Umstand reproduzierbar ist.
3. Beim Vertrieb oder der Vermittlung von Software gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
4. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 250.000 € pro Schadensfall.
6. Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit der Schaden auf unzureichende Datensicherung des Auftraggebers zurückzuführen ist.
7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 8 Urheber- und Nutzungsrechte

1. An Arbeitsergebnissen, Software, Konzepten oder Dokumentationen erhält der Auftraggeber – sofern nichts anderes vereinbart ist – ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht.
2. Eine Übertragung des Quellcodes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. An Standardsoftware gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
4. Der Auftraggeber darf Arbeitsergebnisse ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder verändern noch Dritten zugänglich machen.

§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz

1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
2. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.
3. Sofern personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 10 Vertragsdauer und Kündigung

1. Verträge mit festgelegter Laufzeit enden mit Ablauf der vereinbarten Zeit, sofern keine Verlängerung erfolgt.
2. Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr oder länger beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Laufzeitende, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4. Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.